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Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

Übergriffiges Verhalten und sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz sind Themen, über die es schwer sein kann zu sprechen. Je nachdem ob es selbst erlebt, oder beobachtet wird, gibt es trotzdem klare Schritte, die gesetzt werden können, um in Zukunft Übergriffe und Gewalt verhindern zu können.

Was du unbedingt wissen solltest:

  • Ein sexueller Übergriff bedeutet Verhalten aus der sexuellen Sphäre, wo ein oder mehrere Fälle zutreffen:
    • Die Würde verletzt wird
    • das Verhalten unerwünscht ist
    • Das Arbeitsfeld beeinträchtigt ist
  • Der*die Arbeitgeber*in ist verpflichtet, unrechtmäßiges Verhalten zu unterbinden und Mitarbeiter*innen zu schützen. Das nennt sich Fürsorgepflicht des*der Arbeitgeber*in bzw. Abhilfepflicht, wenn Arbeitnehmer*innen etwa sexuell belästigt werden.
  • Das bedeutet, dass Arbeitnehmer*innen ein Recht auf Unterstützung haben. Allerdings muss das unrechtmäßige Verhalten gemeldet werden, damit sie auch darauf reagieren müssen.
  • Das bedeutet, dass Arbeitnehmer*innen ein Recht auf Unterstützung haben. Allerdings muss das unrechtmäßige Verhalten gemeldet werden, damit sie auch darauf reagieren müssen.
  • Wenn Maßnahmen gesetzt werden, um in Zukunft unrechtmäßiges Verhalten zu verhindern, dürfen die Betroffenen keinen Nachteil davontragen.
  •  Sollte der*die Arbeitgeber*in nicht genug tun, um die Situation zu verbessern, kann er*sie auf Schadenersatz geklagt werden.
  • Sexuelle Belästigung kann auch strafrechtliche Folgen haben. Allerdings muss auch nicht strafrechtliches Verhalten ernstgenommen und beendet werden.
  • Was sexuelle Belästigung in der Arbeit konkret bedeutet findest du in der Broschüre der Gleichbehandlungsanwaltschaft.

Weiterführende Infos

Workshops

Sollte dieses Thema im Arbeitskontext oder in der Schule bei einem selbst, Kolleg*innen oder Schüler*innen  aufkommen, kommen wir gerne im Rahmen eines Workshops vorbei und erarbeiten das Thema gemeinsam.